Container für Bauschutt

Bauschutt - Was darf in den Container?

Bauschutt - Was darf in den Container?

Erlaubt:

Mauerwerk, Beton, Kacheln, Ziegel, Fliesen, Schutt, Keramik, Mörtel, Backsteine, Putz, Mauern, Marmor, Sandstein, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel, Toilettenschüsseln, Kalkstein, Zementreste, Estrich, Feinsteinzeug, Waschbecken, Pissoirs, Klinkersteine, Natursteine, Pflastersteine, Mörtelreste, Blockstein, Naturschiefer

Verboten:

Altholz, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Gips, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke, Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Grünschnitt, Kabel, Kunststoffe, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Schilf, Tapeten, Glasbausteine

Wie muss der Container befüllt werden?

Der Container darf ausschließlich flach befüllt und nicht gehäuft werden.

Aufstellgenehmigung

Bitte beachten Sie, dass Container nur mit einer Genehmigung im öffentlichen Bereich (z.B. Straße, Seitenstreifen, öffentliche Parkplätze usw.) abgestellt werden dürfen. Kontaktieren Sie bitte Ihr Ordnungsamt für weitere Informationen.

Unsere Container

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3,0 cbm Absetzmulde, offene asymmetrische Ausführung
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5,5 cbm Absetzmulde, offene asymmetrische Ausführung, mit Klappe. Begehbar oder mit Schubkarre befahrbar
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7,0 cbm Absetzmulde, offene asymmetrische Ausführung
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10,0 cbm Absetzmulde, offene asymmetrische Ausführung
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7,0 cbm Absetzmulde, offene asymmetrische Ausführung, mit Feder-entlastenden Klappdeckeln. Abschließbar
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20,0 cbm Großraumbehälter, offene asymmetrische Ausführung, mit Flügeltüren

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