Container für Baumischabfall

Baumischabfall - Was darf in den Container?

Baumischabfall - Was darf in den Container?

Erlaubt:

Baustellenmischabfall oder gemischte Bauabfälle mit maximal 15 % Mineralik = Bauschutt / Ziegel / Steine usw.), Gummi, Kabel, Tapetenreste, Papier, Pappe, Holz, Paletten, Sägespäne, bis max. 10 % Volumen Styropor oder Dämmplatten, Folien, Gips, Rigips, Strohmatten, Teppichreste, Kunststoffe (außer Carbon und glasfaserverstärkte Kunststoffe), Eimer, Textilien, Altkleider, Altmöbel, Blech, Glasbausteine, Laminat

Verboten:

Abfälle wie z.B. Elektroschrott, Dämmmaterial, Glaswolle, Künstliche Mineralfasern (KMF), größer 10 % Volumen Styropor oder Dämmplatten, Carbon, Asbest, Farben und Lacke, Batterien sowie alle gefährlichen Abfälle, nicht mehr als 15% mineralische Abfälle = Bauschutt / Ziegel / Steine usw.)

Wie muss der Container befüllt werden?

Der Container darf ausschließlich flach befüllt und nicht gehäuft werden.

Aufstellgenehmigung

Bitte beachten Sie, dass Container nur mit einer Genehmigung im öffentlichen Bereich (z.B. Straße, Seitenstreifen, öffentliche Parkplätze usw.) abgestellt werden dürfen. Kontaktieren Sie bitte Ihr Ordnungsamt für weitere Informationen.

Unsere Container

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3,0 cbm Absetzmulde, offene asymmetrische Ausführung
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5,5 cbm Absetzmulde, offene asymmetrische Ausführung, mit Klappe. Begehbar oder mit Schubkarre befahrbar
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7,0 cbm Absetzmulde, offene asymmetrische Ausführung
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10,0 cbm Absetzmulde, offene asymmetrische Ausführung
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7,0 cbm Absetzmulde, offene asymmetrische Ausführung, mit Feder-entlastenden Klappdeckeln. Abschließbar
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20,0 cbm Großraumbehälter, offene asymmetrische Ausführung, mit Flügeltüren

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