Container für Grünabfall
Grünabfall - Was darf in den Container?
Erlaubt:
Zu den typischen Gartenabfällen, die bei der Pflege und Gestaltung von Gärten anfallen, gehören vor allem Grünschnitt wie Astwerk, Laub, Blätter, Nadeln sowie verholzte Pflanzenreste wie Äste und Zweige. Diese entstehen hauptsächlich beim Hecke trimmen, Rasenmähen, Unkraut jäten und Beschneiden von Bäumen und Sträuchern. Astwerk, das reich an Laub ist, fällt ebenfalls unter Grünschnitt. Auch Rasen und Grasnarben, die wenig Erde anhaften haben, können in einem Container für Gartenabfälle entsorgt werden.
Verboten:
Bauschutt, Ziegel, Steine, Gummi, Kabel, Kabelreste, Tapetenreste, Papier, Pappe, Verpackungen, Verpackungsstyropor, Folien, Gips, Rigips, Strohmatten, Teppichreste, Kunststoffe, Eimer, Textilien, Altkleider, Altmöbel, Blech, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke, Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Kabel, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Schilf, Tapeten, Glas, Holz jeglicher Art, Bahnschwellen.
Wie muss der Container befüllt werden?
Der Container darf ausschließlich flach befüllt und nicht gehäuft werden.
Aufstellgenehmigung
Bitte beachten Sie, dass Container nur mit einer Genehmigung im öffentlichen Bereich (z.B. Straße, Seitenstreifen, öffentliche Parkplätze usw.) abgestellt werden dürfen. Kontaktieren Sie bitte Ihr Ordnungsamt für weitere Informationen.