Container für Holzabfall
Holzabfall - Was darf in den Container?
Erlaubt:
Naturholz, Altholz oder Bauholz, Spanplatten, Furnierholz, Verleimtes, Leimholzplatten, Innentüren, Dielen, Fußböden, Parkett, Kisten, Profilbretter, Deckenpaneele, Zierbalken, Bauspanplatten + unbehandeltes Holz
Verboten:
Abfälle wie z.B. Glas, Holz mit Beschichtung aus halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmittel wie Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Bahnschwellen, Bauschutt, Ziegel, Steine, Gummi, Kabel, Kabelreste, Tapetenreste, Papier, Pappe, Verpackungen, Verpackungsstyropor, Folien, Gips, Rigips, Strohmatten, Teppichreste, Kunststoffe, Eimer, Textilien, Altkleider, Altmöbel mit Polster, Blech, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong, Schlacke, Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Grünschnitt, Kabel, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Schilf, Tapeten, etc.
Wie muss der Container befüllt werden?
Der Container darf ausschließlich flach befüllt und nicht gehäuft werden.
Aufstellgenehmigung
Bitte beachten Sie, dass Container nur mit einer Genehmigung im öffentlichen Bereich (z.B. Straße, Seitenstreifen, öffentliche Parkplätze usw.) abgestellt werden dürfen. Kontaktieren Sie bitte Ihr Ordnungsamt für weitere Informationen.